Finanzprodukte
Derzeit verhält es sich so, dass Arbeitgebern und Arbeitnehmern fünf unterschiedliche Durchführungswege zur Verfügung stehen. Beim ersten Durchführungsweg handelt es sich um die so genannte Direktzusage. Weiterhin gibt es die Unterstützungskasse, die Pensionskasse, den Pensionsfonds sowie die Direktversicherung. Alle fünf Wege verfolgen im Endeffekt ein- und dasselbe Ziel, dennoch können sie sich deutlich voneinander unterscheiden.
Die Unterschiede der einzelnen Durchführungswege erstrecken sich gleich über mehrere Bereiche. Zu einem dieser Bereiche zählt zum Beispiel die Besicherung der gebildeten Rücklagen: Die Rücklagen müssen speziell versichert werden, damit sie im Falle einer Insolvenz nicht verloren sind – je nach Durchführungsart werden ganz unterschiedliche Sicherungsmechanismen eingesetzt.
Aber auch die Form und vor allem die Höhe der staatlichen Förderung können je nach Durchführungsweg ganz unterschiedlich ausfallen. Gerade für den Arbeitnehmer bedeutet dies, bei der betrieblichen Altersvorsorge bzw. vor dem Abschluss eines entsprechenden Finanzprodukts die Augen offen zu halten und sich erst einmal über seine Möglichkeiten zu informieren, um die richtige Entscheidung treffen und den höchsten Nutzen erhalten zu können.


