Ansahl Versicherungen und Vergleiche

Haftung & Recht
Leib & Leben
Alter & Vorsorge
Hab & Gut
Firma & Beruf
Geld & Finanzen

Direktversicherung bei der betrieblichen Altersvorsorge

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gilt die Direktversicherung als besonders stark verbreitet. Ihr hoher Verbreitungsgrad ist gleich auf zwei Gründe zurückzuführen: Zum einen bietet sie ein vergleichsweise einfaches und somit auch sehr verständliches Versicherungsprodukt an, zum anderen fällt der Verwaltungsaufwand des Arbeitgebers sehr gering aus.

Bei der Direktversicherung handelt es sich im Grunde genommen um nichts anderes als um ein klassisches Rentenversicherungsprodukt. Die Besonderheit besteht darin, dass die Versicherung direkt vom Arbeitgeber abgeschlossen wird und dieser auch als Versicherungsnehmer auftritt – die versicherte Person ist jedoch der Arbeitnehmer. Dies bedeutet auch, dass die spätere Betriebsrente direkt vom Versicherer an die versicherte Person, also an den Arbeitnehmer, ausgezahlt wird. Die Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) aufgebracht werden.

Obwohl der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftritt, ist die Direktversicherung im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers hundertprozentig geschützt. Auf die gebildeten Rücklagen kann von den Gläubigern des Arbeitgebers nicht zurückgegriffen werden. Der Versicherungsnehmer selbst ist natürlich auch durch entsprechende Sicherungsinstrumente abgesichert.

Aus Sicht des Arbeitnehmers sprechen gleich mehrere Gründe für den Abschluss einer Direktversicherung. Zu einem der Hauptgründe zählen die vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten. Immerhin kann der Arbeitnehmer je nach Anlegerprofil zwischen einer klassischen Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung wählen. Ebenso räumen nahezu alle Versicherer den Arbeitnehmern die Option ein, die Versicherung um weitere Leistungen zu erweitern, zum Beispiel um einen Hinterbliebenenschutz oder einen Berufsunfähigkeitsschutz. Des Weiteren besteht bei den meisten Anbietern die Möglichkeit, die Beitragshöhe einmal im Jahr anzupassen.

Die Auszahlung der Direktversicherung erfolgt stets als lebenslange Rente. Zu Beginn kann jedoch eine einmalige Teilkapitalisierung bzw. eine Auszahlung in Höhe von bis zu 30 Prozent des gesparten Kapitals erfolgen. Sowohl die fortlaufenden Rentenzahlungen als auch der Einmalbetrag müssen in voller Höhe versteuert werden. Dafür sind die Beiträge während der Anwartschaftsphase bis zu einem Grenzbetrag (der vom Gesetzgeber bestimmt wird) sowohl von der Einkommensteuer, als auch von den Sozialabgaben befreit.

Eine Anrechnung als Vermögen im Rahmen von ALG II erfolgt bei der Direktversicherung nicht. Im Übrigen verfügt der Arbeitnehmer über die Möglichkeit, die Versicherung bei einem Arbeitgeberwechsel zu übertragen.


Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an!
Kostenlose Hotline
088-112 113 0