Unterstützungskasse
Im Grunde genommen ist das Prinzip dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge denkbar einfach: Die Rückstellungsbeiträge werden vom Unternehmen direkt an die Unterstützungskasse weitergeleitet, wo sind dann in entsprechende Finanzprodukte fließen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Sparbeträge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer erbracht werden können.
Die Gelder, die an die Kasse fließen, sind selbstverständlich vor einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Sollte der Arbeitgeber Insolvenz anmelden müssen oder die Unterstützungskasse selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten, springt ein Sicherungsinstitut ein. In diesem Fall handelt es sich um den so genannten Pensionssicherungsverein, an welchen der Arbeitgeber entsprechende Beiträge zur Absicherung der Rückstellungen leistet.
Gerade für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge durch eine Unterstützungskasse sehr interessant. Dies liegt unter anderem an der Tatsache, dass die geleisteten Beiträge in unbegrenzter Höhe von der Einkommenssteuer befreit sind. Diese gehen direkt vom Bruttoeinkommen ab und werden nicht versteuert. Somit kann ohne den sonst üblichen Steuerabzug ein beachtlicher Kapitalstock aufgebaut werden. Die eigentliche Versteuerung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei Bezug der Leistungen. Im Falle einer Kündigung bzw. eines Unternehmenswechsels kann die Unterstützungskasse beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden, sofern dieser damit einverstanden ist. Ansonsten bleibt sie einfach bestehen.
Auch das Spektrum an Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf die spätere Leistung ist groß. Die Beiträge können entweder als Einmalzahlung oder als Rente ausgezahlt werden. Zusätzlich ist es möglich, sie mit einem Hinterbliebenenschutz oder einer Berufsunfähigkeitsabsicherung zu kombinieren. Die Form muss allerdings bereits bei Abschluss festgelegt werden. Der Rentenbeginn ist bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich.


