Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge
Das Grundprinzip kann mit dem Prinzip der privaten Altersvorsorge verglichen werden. Vor dem Eintritt in den Ruhestand werden finanzielle Rücklagen gebildet. Dies bedeutet, dass gezielt Kapital angespart wird, welches später als Grundlage für die Rentenzahlungen dient. Was die eigentlichen Rentenzahlungen betrifft, so kann die betriebliche Altersvorsorge als äußerst flexibel bezeichnet werden: Das Spektrum an Möglichkeiten ist enorm groß. In Abhängigkeit vom Durchführungsweg können unterschiedliche Konzepte umgesetzt werden. So ist es zum Beispiel möglich, dass ausschließlich die Rendite, die aus dem gesparten Kapital resultiert, als Rente ausgezahlt wird. Ebenso ist aber auch der Erhalt einer großen Einmalzahlung möglich.
Doch bevor eine betriebliche Rente gezahlt werden kann, gilt es zunächst einmal einen Kapitalstock zu bilden. Dies bedeutet, über eine längere Zeit hinweg Geld sparen und anlegen zu müssen. Je länger gespart wird, desto mehr Kapital steht später zur Verrentung zur Verfügung. Auf welche Art und Weise gespart wird bzw. wer die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge entrichtet, hängt ebenfalls von der gewählten Durchführungsart bzw. von der Übereinkunft mit dem Arbeitgeber ab. Je nach gewähltem Vorsorgekonzept werden die Beiträge entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder auch von beiden zusammen geleistet. Die Leistung des Sparbetrags erfolgt üblicherweise nur während der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers – unter Umständen ist es aber auch möglich, dass der Arbeitgeber seine Zahlungen auch noch länger fortsetzt.
Vom Staat wird es selbstverständlich begrüßt, wenn sich Unternehmen und Arbeitnehmer für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden. Daher werden entsprechende Aktivitäten sogar staatlich gefördert. Auf welche Weise und in welcher Höhe die Förderung erfolgt, ist wieder von der Art der Durchführung abhängig.


