Sicherheit der betrieblichen Altersvorsorge
Allerdings sind Ängste und Befürchtungen dieser Art völlig unbegründet. Es ist nämlich so, dass die Rücklagen, die von den Unternehmen und den Arbeitgebern für die betriebliche Altersvorsorge gebildet werden, im Falle einer Insolvenz nicht einfach verloren sind. Der Gesetzgeber schreibt sehr genau vor, auf welche Art und Weise die Unternehmen sowie deren Finanzpartner (z.B. Fonds oder Versicherungsunternehmen) mit den Rücklagen verfahren müssen. Diese sind dazu verpflichtet, die Gelder entsprechend zu schützen. In den meisten Fällen werden sie schlichtweg in eigene, speziell geschützte Gesellschaften ausgelagert. Entsprechende Vorschriften gelten für alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, weshalb die Gelder in jedem Fall besichert sind und nicht verloren gehen können.
Ganz ähnliche Ängste und Befürchtungen sind auch im Hinblick auf das Thema Jobverlust festzustellen. Einige Arbeitnehmer möchten keine betriebliche Altersvorsorgung abschließen, weil sie Angst davor haben, kein Geld im Falle einer Kündigung zu erhalten. Doch auch was diesen Fall betrifft, gibt es nichts zu befürchten: Alle Rücklagen, die bis zum Verlassen des Unternehmens gebildet wurden, stehen dem Arbeitnehmer zu. Je nach Durchführungsweg und gewähltem Finanzprodukt befindet er sich teilweise sogar in der Lage, die Rücklagen übertragen zu können, sodass dasselbe Finanzprodukt über den nächsten Arbeitgeber einfach weiterbespart werden kann.


