Steuerliche Anreize
Um die Bürger dazu zu bringen, ihre finanzielle Absicherung selbst in die Hand zu nehmen und entsprechende Vorsorgeprodukte abzuschließen, hat der Staat gleich mehrere Förderprogramme aufgelegt, die unter anderem auch für den Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gelten. Mit finanziellen Anreizen ist der Staat darum bemüht, dass die Bürger die Initiative ergreifen und sich nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen.
Bei den finanziellen Anreizen, die vom Staat im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen wurden, handelt es sich sowohl um steuerliche Anreize als auch um den Erlass von Sozialbeiträgen. Bei allen fünf Durchführungswegen sind die Arbeitnehmer dazu berechtigt, die geleisteten Beiträge steuerlich geltend zu machen. Dies bedeutet, dass ein Teil ihres Bruttoeinkommens direkt in das gewählte Finanzprodukt fließen kann, ohne dass es versteuert bzw. die Einkommenssteuer darauf erhoben wird.
Je nach Durchführungsweg können bei der steuerlichen Handhabung Unterschiede bestehen. In den meisten Fällen verhält es sich so, dass die Steuerfreiheit nur bis zu einem bestimmten Grenzbetrag gilt, der vom Gesetzgeber bestimmt wird. Ganz ähnlich ist es auch um den Erlass der Sozialbeiträge bestellt: Bei einigen Durchführungswegen und Finanzprodukten werden auf den abgeführten Beitrag keine Sozialabgaben erhoben.
Aufgrund dieser Vorteile kann die betriebliche Altersvorsorge als äußert attraktiv eingestuft werden. Am meisten profitieren natürlich diejenigen, die über ein hohes Einkommen und somit auch über eine hohe Steuerschuld verfügen. Doch selbst bei einem vergleichsweise niedrigen Einkommen kann sich der Abschluss entsprechender Produkte lohnen, da sich der Erlass der Sozialabgaben in den meisten Fällen noch stärker als die steuerliche Ersparnis bemerkbar macht.


