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Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge

Bevor man die Rente vom Staat beziehen kann, muss man erst einmal über mehrere Jahre hinweg Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wenn man Monat für Monat auf seiner Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu sehen bekommt, welche Beträge abgezogen werden, möchte man natürlich wissen, wie sich diese überhaupt errechnen.

Wie viel Geld vom Einkommen abgezogen wird bzw. auf welche Höhe sich der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beläuft, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab. Da wäre auf der einen Seite das eigentliche Einkommen: Dessen Höhe entscheidet über die Höhe des Rentenbeitrags. Auf der anderen Seite spielt aber auch die Art der Beschäftigung und Einkommenserzielung eine Rolle.

Die Höhe des Einkommens ist deshalb wichtig, weil es die Bemessungsgrundlage zur Beitragsermittlung bildet. Je höher das Einkommen eines Beitragszahlers bemessen ist, desto höher fällt natürlich auch der Betrag aus, der abgeführt werden muss. Hierbei ist anzumerken, dass die Höhe des Einkommens jedoch nicht über den Beitragssatz entscheidet. Der Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt und beläuft sich für alle Versicherungspflichtigen auf denselben Wert. Im Lauf der Jahre, zumeist von Legislaturperiode zu Legislaturperiode, wird er immer wieder angepasst. In der meisten Zeit liegt er zwischen 15 und 20 Prozent des Bruttoeinkommens.

Was die Art der Beschäftigung betrifft, so kommt es darauf an, ob jemand sein Einkommen als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Freiberufler verdient. Arbeitnehmer haben das Glück, dass ihnen lediglich der halbe Beitrag vom Einkommen abgezogen wird – die andere Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags wird vom Arbeitgeber übernommen. Bei den Selbständigen und Freiberuflern gibt es natürlich keinen Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags übernimmt. Daher müssen versicherungspflichtige oder freiwillig versicherte Versicherungsmitglieder ihren Beitrag in voller Höhe selbst entrichten.


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