Prinzip der gesetzlichen Altersvorsorge
Ursprünglich war das deutsche Rentensystem ganz ähnlich aufgebaut. Allerdings stellte sich bereits in den 1950er Jahren heraus, dass dem Staat schlichtweg die Mittel fehlen, um den Zeitraum zu überbrücken, der noch benötigt wird, bis die ersten Sparer in Rente gehen und sich die Renten somit selbst tragen. Aufgrund der hohen Kosten wurde damals der so genannte Generationenvertrag geschlossen. Die Idee, die hinter dem Generationenvertrag steckt, ist ganz einfach: Der Vertrag sieht vor, dass die jüngere Generation für die ältere Generation finanziell aufkommt. Mit dem Abschluss des Generationenvertrags wurde von der kapitalgedeckten Finanzierung zur Umlagefinanzierung gewechselt: Die Gelder, die von den Beitragszahlern eingenommen werden, werden umgelegt und fließen direkt an die Rentner weiter.
Zur gleichen Zeit wurde beschlossen, dass möglichst große Teile der Gesellschaft finanziell abgesichert sein sollen. Als Folge dessen wurde gesetzlich genau festgehalten, wer dazu verpflichtet ist, Rentenbeitrage zu bezahlen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um später selbst Rente beziehen zu können.
Zur damaligen Zeit schien das System perfekt zu sein. Schließlich gab es deutlich mehr Arbeitskräfte als Rentner, sodass die Beitragszahler noch nicht einmal tief in die Taschen greifen mussten, um die Renten der älteren Generation zu finanzieren. Doch mit der Zeit hat sich die Gewichtung zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern geändert. Daher wurde das System der gesetzlichen Rentenversicherung im Laufe der Jahre immer wieder angepasst – man spricht auch von der so genannten Rentenreform. Bisher hatten die Reformen fast durchweg zur Folge, dass zunehmend mehr Menschen dazu verpflichtet werden, Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten.


