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Versicherungspflicht und Anspruchsberechtigung

Damit das staatliche Rentensystem funktionieren kann, wurde schon zu früher Zeit beschlossen, dass eine Versicherungspflicht besteht. Diese Pflicht soll sicherstellen, dass große Teile der Bevölkerung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten und im Gegenzug eine Anspruchsberechtigung auf einen späteren Rentenbezug erhalten.

Dennoch ist es längst nicht so, dass jeder Bürger dazu verpflichtet ist, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Es existieren gleich mehrere berufliche Tätigkeitsfelder, deren Angehörige grundsätzlich ausgeschlossen sind und somit gar keine Möglichkeit haben, später eine Rente vom Staat zu beziehen. Daneben gibt es einige Gruppen, die sich freiwillig der gesetzlichen Altersvorsorge anschließen können.

Der Großteil der Bevölkerung unterliegt jedoch der Versicherungspflicht und muss daher Beiträge leisten. Auf dieser Seite soll grob umrissen werden, wer diese Leistungen erbringen muss und im Gegenzug auch anspruchsberechtigt ist. Zu sehr ins Detail kann an dieser Stelle allerdings nicht gegangen werden, weil die Rentengesetze zwischen sehr vielen Berufsgruppen unterscheiden und im Rahmen dieses Beitrags gar nicht alle aufgezählt werden können. Sofern Unklarheiten zur eigenen Situation bestehen sollten und man es ganz genau wissen möchte, setzt man sich am besten mit seinem Rententräger in Verbindung.

Eine Versicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für alle Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass sowohl Arbeiter, Angestellte sowie Auszubildende der Versicherungspflicht unterliegen. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für diese Regelung entschieden, weil somit für den Großteil der Bürger eine Altersvorsorge sichergestellt werden kann. Weiterhin kann es sein, dass Freiberufler bestimmter Berufsgruppen, staatlich Bedienstete und teilweise sogar Studenten dazu verpflichtet sind, Rentenversicherungsbeiträge abzuführen.

Was den Anspruch auf den Erhalt einer Rente betrifft, so gilt es gleich mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Sehr wichtig ist natürlich die vorangegangene Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen. Des Weiteren müssen so genannte Rentenpunkte gesammelt worden sein. Erst wenn eine bestimmte Anzahl an Punkten erreicht ist, besteht ein Anspruch auf Rentenversorgung. Die Punkte werden überwiegend für die Jahre angerechnet, in denen man Beiträge leistet. Hinzu kommen auch Punkte für Jahre, in denen man eine Ausbildung wie zum Beispiel eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert hat.


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