Renten-Ansprüche
Was den Zeitpunkt des Rentenbezugs betrifft, so ist anzumerken, dass hier ein gewisser Spielraum besteht. Diesen Spielraum möchten auch immer mehr Menschen ausnutzen: Zunehmend mehr Beitragszahler treffen die Entscheidung, frühzeitig bzw. vor dem üblichen Zeitpunkt des Renteneintritts in den Ruhestand zu gehen. Dieser Zeitpunkt liegt beim Erreichen des 65. Lebensjahres, wobei anzumerken ist, dass das Geburtsjahr eine ganz wichtige Rolle spielt. Wie die meisten Bürger mitbekommen haben, wird das Renteneintrittsalter in den kommenden Jahren angehoben. Die gesetzliche Regelung sieht eine stufenweise Anhebung bis zum Jahr 2029 vor: Ab 2029 liegt die so genannte Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Im Hinblick auf den Renteneintritt ist anzumerken, dass jeder Menschen letzten Endes selbst bestimmen kann, wann er in den Ruhestand eintreten möchte. Mit jedem Jahr, das über der Regelaltersgrenze liegt, erhöht sich der Rentenanspruch. Jedes darunter liegende Jahr verringert ihn.
Natürlich ist der Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand nicht der einzige Faktor, der über die Höhe der Rente entscheidet. Beim mit Abstand größten Faktor handelt es sich um die Höhe der bisher geleisteten Rentenversicherungsbeiträge. Weil man nicht selbst bestimmen kann, in welcher Höhe man Beiträge leistet, bestimmt also das eigene Einkommen über die spätere Rentenhöhe. Wer während seines Berufslebens gut verdient hat, kann mit einer vergleichsweise hohen Rente rechnen. Wer hingegen weniger verdient hat, muss sich mit einer niedrigeren Rente abfinden.
Sofern man in Erfahrung bringen möchte, auf welche Höhe sich die eigene Rente belaufen wird, gilt es Kontakt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen und dort eine entsprechende Anfrage zu stellen.


