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Sonderfall Selbständige und Freiberufler

Die meisten Berufstätigen arbeiten als Arbeitnehmer und leisten somit automatisch Beiträge für die gesetzliche Altersvorsorge. Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen sind und somit keine Beiträge entrichten müssen bzw. teilweise noch nicht einmal die Beiträge leisten können, selbst wenn sie es wollten.

Dies trifft vor allem für Selbständige und Freiberufler zu. Der Großteil der Selbständigen und Freiberufler ist von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen und verfügt in der Tat noch nicht einmal über die Möglichkeit, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Im Gegenzug bedeutet dies, dass kein Anspruch auf den Bezug einer Rente besteht, sodass den Betroffenen nur dazu geraten werden kann, sich rechtzeitig um eine alternative Form der Altersvorsorge zu kümmern.

Ob man als Selbständiger oder Freiberufler über die Möglichkeit verfügt, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, hängt gleich von mehreren Faktoren ab. Zu einem dieser Faktoren zählt das Berufsfeld, in welchem die Menschen tätig sind. Ebenso spielt die Größe ihres Unternehmens eine wichtige Rolle: Einzelunternehmer bzw. Gewerbetreibende, die keine Mitarbeiter beschäftigen, können unter Umständen sogar der Versicherungspflicht unterliegen. Bei anderen verhält es sich hingegen so, dass sie sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern können, oder eben auch gar nicht.

Bisher hat dieses System relativ gut funktioniert, weil der Großteil der Selbständigen und Freiberufler vergleichsweise gut verdient und gleichzeitig auch die privaten Möglichkeiten zur Absicherung genutzt hat. Seit einigen Jahren ist allerdings festzustellen, dass die Anzahl der Selbständigen und Freiberufler deutlich zunimmt und viele dieser Menschen die Altersabsicherung auf die leichte Schulter nehmen oder gar ausblenden.

Doch gerade für diese Menschen ist die private Altersvorsorge von sehr hoher Bedeutung. Wer nicht dazu verpflichtet ist, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu bezahlen, sollte nicht lange warten und sich möglichst bald darum bemühen, ein privates Vorsorgekonzept umzusetzen. Denn sofern keine private Altersvorsorge betrieben wird, ist es um die finanzielle Absicherung im Ruhestand sehr schlecht bestellt – denn eine staatliche Rente steht nicht in Aussicht.


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