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Kapitallebensversicherungen / Kapital-Leben / Leistung

Was leistet die Kapital-Lebensversicherung?

Die Kapitallebensversicheung erbringt in folgenden zwei Fällen eine Leistung:

  1. Bei Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit (Todesfall)
  2. Wenn der Versicherte den Vertagsablauf erlebt (Erlebensfall)
Todesfall

In diesem Fall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.

In der Regel wird die Summe an die im Vertrag bestimmte Person bezahlt. Ist keine klare vertragliche Regelung vorhanden, so gelten automatisch die Erben als bezugsberechtigt

Erlebensfall

In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme zuzüglich der angesammelten Überschuß- bzw. Gewinnanteile.

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