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Geschichte des deutschen Rentensystems

In Sachen Altersvorsorge kann Deutschland auf eine über hundertjährige Tradition zurückblicken. Begonnen hatte alles zu Zeiten Bismarcks, der Kaiser Wilhelm dazu geraten hatte, Sozialversicherungen zu etablieren. Natürlich waren die damaligen Leistungen, die alte und kranke Menschen erhalten konnten, noch nicht mit denen vergleichbar, die das moderne Rentensystem der BRD später für seine Bürger bereithalten sollte. So war es ab 1891 nur möglich eine Rente zu beziehen, wenn man 70 Jahre alt war - und das, obwohl die durchschnittliche Lebenserwartung damals lediglich bei 45 Jahren lag.

Die Reichsversicherungsordnung von 1911 markierte den nächsten Schritt in Richtung eines modernen Rentensystems. Ab diesem Zeitpunkt war es zum Beispiel auch gesetzlich vorgesehen, dass Hinterbliebene staatlich versorgt wurden, wenn sie nach dem Tode des Ehepartners nicht in der Lage waren, sich eigenständig zu versorgen.

Gehen wir einige Jahrzehnte in der Geschichte voran und konzentrieren wir uns auf die Entwicklungen in der jungen Bundesrepublik, muss unbedingt der Rentenreform von 1957 Aufmerksamkeit geschenkt werden: Hier wurde sowohl das für das deutsche Rentensystem so charakteristische Umlageverfahren eingeführt als auch eine Rentenformel, welche die Alterseinkünfte auf Grundlage des erwirtschafteten Lohnes während der Erwerbszeit bemisst. Später, in den 1970er Jahren folgte eine weitere wesentliche Veränderung: Das Renteneintrittsalter wurde flexibler gestaltet und auch Selbständigen, Studenten und Hausfrauen stand der Weg in die gesetzliche Rentenversicherung nun offen.


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