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Besteuerung der privaten Rente

Steuerlich hat die private Rente durchaus ihre Vorteile: Die Beiträge dazu müssen zwar vom bereits versteuerten Netto-Einkommen bestritten werden, dafür aber wird von der späteren Rente lediglich der Ertragsanteil besteuert, letztlich also die Rendite, die ein Anlagevehikel abwirft. Die Höhe des zu versteuernden Anteils staffelt sich nach dem Renteneinstiegsalter: Muss ein 60jähriger Rentner noch 22 Prozent des Ertragsanteils versteuern, sind es für einen 68jährigen bereits nur noch 16 Prozent. Die Untergrenze ist bei 15 Prozent erreicht.

Fazit: Je später Sie in Rente gehen, desto deutlicher profitieren Sie. Das gilt aber nur, solange Sie sich die Rente als Leibrente auszahlen lassen. Entscheiden Sie sich für eine Einmalausschüttung, läuft die Versteuerung anders ab.

Von der ausgeschütteten Summe werden zunächst die eingezahlten Beiträge abgezogen - es bleibt also dabei, dass nur der Ertragsanteil besteuert wird. Noch einmal die Hälfte dieses Betrags kann dann abgezogen werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Mindestlaufzeit von zwölf Jahren
  • Mindestalter des Versicherten 60 Jahre.
Der nun verbleibende Betrag muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden – allerdings ist es möglich, davon noch einmal Werbungskosten und den Sparerfreibetrag abzuziehen, weil die Einkünfte steuerlich zu den Kapitaleinkünften zählen.

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