Welche Vertragsformen gibt es für die private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung ist eine steuerbegünstigte Geldanlage ohne Todesfallschutz, mit dem Ziel des Aufbaus einer zusätzlichen privaten, lebenslang garantierten Rentenzahlung.
Bei der privaten Rentenversicherung unterscheidet man grundsätzlich zwei Vertragsformen:
- Sofort beginnende Leibrente
- Aufgeschobene Leibrente
- Konstante Rente
- Dynamische Rente
- Sinkende Rente
Die sofort beginnende Leibrente:
Bei der sofort beginnenden Rentenversicherung zahlen Sie einen sog. Einmalbeitrag (z. B. 50.000 EUR) ein und erhalten dann in der Regel ab dem Folgemonat eine hieraus finanzierte lebenslange Rente gezahlt.Die aufgeschobene Leibrente:
Bei der sog. Ansparrente zahlen Sie regelmäßig Ihre Beiträge ein und können dann bei Ablauf (in der Regel ab dem 60. oder 65. Lebensjahr) wählen zwischen:- Einmaliger Auszahlung der angesammelten Kapitalsumme oder
- Lebenslanger Rentenzahlung
Die konstante Rente
Bei der konstanten Rente wird eine in der Höhe gleichbleibende Rentenzahlung geleistet. (Vorbehaltlich schwankender Gewinnanteile). Sie setzt sich zusammen aus der vertraglich garantierten Rente und den erwirtschafteten Überschüssen.Der Wert der konstanten Rente ist aufgrund einer möglichen Änderung der Gewinne nicht garantiert.


