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Die private Rentenversicherung ist eine steuerbegünstigte
Geldanlage ohne Todesfallschutz, mit dem Ziel des Aufbaus
einer zusätzlichen privaten, lebenslang garantierten
Rentenzahlung.
Bei der privaten Rentenversicherung unterscheidet man
grundsätzlich zwei Vertragsformen:
- Sofort beginnende Leibrente
- Aufgeschobene Leibrente
Sollten Sie sich für die lebenslange Rentenzahlung
entscheiden, so stehen Ihnen üblicherweise folgende
Bezugsarten zur Verfügung:
- Konstante Rente
- Dynamische Rente
- Sinkende Rente
Die sofort beginnende Leibrente:
Bei der sofort beginnenden Rentenversicherung zahlen Sie
einen sog. Einmalbeitrag (z. B. 50.000 EUR) ein und erhalten
dann in der Regel ab dem Folgemonat eine hieraus finanzierte
lebenslange Rente gezahlt.
Die aufgeschobene Leibrente:
Bei der sog. Ansparrente zahlen Sie regelmäßig Ihre Beiträge
ein und können dann bei Ablauf (in der Regel ab dem 60. oder
65. Lebensjahr) wählen zwischen:
- Einmaliger Auszahlung der angesammelten Kapitalsumme oder
- Lebenslanger Rentenzahlung
Diese Entscheidung müssen Sie nicht sofort bei Vertragsabschluß
festlegen, sondern Sie haben in der Regel noch bis zu 3 Monate
vor Rentenbeginn die Möglichkeit zu wählen.
Die konstante Rente
Bei der konstanten Rente wird eine in der Höhe gleichbleibende
Rentenzahlung geleistet. (Vorbehaltlich schwankender Gewinnanteile).
Sie setzt sich zusammen aus der vertraglich garantierten Rente
und den erwirtschafteten Überschüssen.
Der Wert der konstanten Rente ist aufgrund einer möglichen
Änderung der Gewinne nicht garantiert.
Die dynamische Rente
Die dynamische Rente wird Ihnen lebenslang mit einer Steigerungsrate
(ca. 2 - 5% jährlich) ausbezahlt. Sie setzt sich zusammen aus der
vertraglich garantierten Rente und dem jährlichen Steigerungssatz
welcher allerdings von den erzielten Überschüssen abhängig ist.
Die sinkende Rente
Die sinkende Rente ist im Vergleich zu den anderen Bezugsarten
zu Beginn am höchsten, reduziert sich aber Jahr für Jahr um
einen gewissen Prozentsatz.
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