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Besteuerung der Riester Rente

Die Einzahlungen, in einen Riester-Vertrag werden in der Ansparphase steuerlich begünstigt. Hier greift der so genannte Sonderausgabenabzug, der pro Jahr 2.100 Euro beträgt. Auch zahlt der Riester-Sparer keine Steuern auf die Zinserträge während der Ansparphase. Diesen Vorteilen in der Ansparphase steht die nachträgliche Besteuerung in der Auszahlungsphase gegenüber. Hier sprechen die Fachleute auch häufig von einer nachgelagerten Versteuerung.

Wenn man dementsprechend im Alter Bezüge aus seinem Riester-Vertrag erhält, müssen diese in ihrer gesamten Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dabei unterliegt die gesamte Summe, also auch die Zulagen, der Versteuerung. Es spielt hierbei auch keine Rolle, ob bei Rentenbeginn eine Einmalauszahlung geleistet wird, oder ob man ausschließlich monatliche Rentenzahlungen aus dem Riester-Vertrag erhält.

Da der Staat selbstverständlich nicht auf die Steuereinnahmen verzichten möchte, ist es auch vorgesehen, dass die Förderung – Zulagen und steuerliche Vorteile – zurückbezahlt werden müssen, wenn der Sparer im Alter nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig ist – sprich wenn er seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte.


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