Wohn-Riester
Grund dafür, dass sich das Modell des Wohn-Riesterns entwickelt hat, ist der Umstand, dass der Besitz eines Eigenheims, die Sparer im Alter entlasten kann. Wer über ein eigenes Haus verfügt, muss keine Miete im Alter bezahlen. Die Einführung des Wohn-Riesterns ist dabei auf das Eigenheimrentengesetz zurückzuführen, welches im Sommer 2008 mit Rückwirkung auf den Anfang des Jahres in Kraft trat. Mit dem noch jungen Wohn-Riester-Konzept ist es Personen, die über einen Riester-Vertrag verfügen möglich, das angesparte Kapital vollständig in die Finanzierung des Eigenheims einfließen zu lassen und sich somit eine Bleibe fürs Alter zu schaffen. Darüber hinaus ist es allerdings auch möglich, bei Rentenbeginn das Vermögen aus dem Riester-Vertrag für eine Entschuldung der Immobilie zu nutzen. Auch dieses kann das Auskommen im Alter absichern. Hier hat sich der Gesetzgeber also entschlossen, nicht nur die Verrentung anzustreben, sondern eben auch das mietfreie Wohnen im Alter.
Voraussetzung dafür, dass das Kapital aus dem Riester-Vertrag für die Immobilienfinanzierung genutzt werden darf ist allerdings, dass die betreffende Immobilie auch tatsächlich als Eigenheim dient. Wenn man hingegen plant, das finanzierte Haus zu vermieten, darf dieses Unternehmen nicht durch die angesparten Riester-Beiträge und die erhaltenden Zulagen finanziert werden.
Unbedingt beachten sollten Sie: Das für die Tilgung eines Immobilien-Darlehens entnommene Geld aus dem Riester-Vertrag muss bis spätestens zum Rentenbeginn wieder eingezahlt werden. In der Zwischenzeit nämlich werden die entliehenen Beträge im Riester-Vertrag fiktiv weitergeführt und bei der Auszahlung versteuert. Wurden Sie bis dahin nicht in den Vertrag zurückgeführt, kann eine große Steuerlast entstehen, obwohl gar nicht so viel Kapital vorhanden ist wie berechnet wurde.