Beitragszahlungen zur Riester-Rente
Die Berechnung des Mindestbeitrages erfolgt nach einem ganz einfachen Schema. Es wird grundsätzlich vom Einkommen ausgegangen. Verdient ein verheirateter Mann mit einem Kind 35.000 Euro im Jahr, entspricht das beim derzeit gültigen Satz der Fördertreppe von vier Prozent 1400 Euro. Abgezogen werden die Zulagen in Höhe von 493 Euro (308 Euro für das Ehepaar plus 185 Euro für das Kind). Der eigene Beitrag liegt demnach bei 907 Euro, was eine monatliche Prämie von knapp 76 Euro ergibt.
Bei anderen Beschäftigungsverhältnissen verschiebt sich dieser Betrag ein wenig. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Frau mit zwei Kindern ein Einkommen von 400 Euro im Monat hat, von dem sie die Rentenversicherungsbeiträge selbst zahlt, und der Mann selbständig ist. Laut Fördertreppe liegt der Beitrag zur Riester-Rente bei jährlich 192 Euro (ausgehend von einem Jahreseinkommen von 4.800 Euro). Abzüglich der 678 Euro Zulagen bleibt ein negativer Betrag. Dann greift der Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro.


