Staatliche Förderung der Riester-Rente
Die Zulagen sind im Laufe der Jahre kontinuierlich angehoben worden. 2002/2003 standen Ledigen noch 38 Euro zu, Verheirateten 76 Euro und jedem Kind 46 Euro. Seit dem Jahr 2008 gelten 154 Euro für Ledige und 308 Euro für Ehepaare. Der Zuschuss für Kinder richtet sich danach, wie alt das Kind ist: Wurde es spätestens im Jahr 2007 geboren, erhält man dafür 185 Euro, bei einem Geburtsdatum nach 2007 werden 300 Euro bezuschusst.
Der Staat hat allerdings das Recht, unter gewissen Umständen die Zulagen zurückzufordern. Stirbt beispielsweise der Vertragsnehmer, ehe er die Rente ausgezahlt bekommt, müssen die staatlichen Leistungen erstattet werden. Es sei denn, der Ehepartner selbst ist auch über die Riester Rente versichert. Dann können die Zulagen 1:1 übernommen werden. Wer überlegt, im Alter ins Ausland zu ziehen, sollte bedenken, dass dann die Zulagen in jedem Fall zurückgezahlt werden müssen.
Im Moment spielen die steuerlichen Vorteile der Riester-Rente kaum eine Rolle. Die Zulagen sind das wesentlich effektivere Instrument. Auch wenn der Sonderausgabenabzug seit dem Jahr 2002 bis 2008 stetig erhöht wurde – von anfangs 525 Euro pro Jahr auf immerhin 2.100 Euro seit 2008 – ist er doch nur für Gutverdiener überhaupt ansatzweise interessant.


