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Private Altersvorsorge / Riester-Rente / Zulagen

Staatliche Förderung der Riester-Rente

Die Zulagen machen den wichtigsten Teil der Leistungen einer Riester-Rente aus. Sie kommen vor allem Familien mit Kindern zugute. Ledige erhalten nach aktuellem Stand 114 Euro, Verheiratete 228 Euro und für jedes Kind fließen von Seiten des Staates 138 Euro in die private Altersvorsorge. Das macht bei einer Familie mit zwei Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, eine Zulage von insgesamt 504 Euro.

Die Zulagen sind im Laufe der Jahre kontinuierlich angehoben worden. 2002/2003 standen Ledigen noch 38 Euro zu, Verheirateten 76 Euro und jedem Kind 46 Euro. Ab dem Jahr 2008 gelten dann 154 Euro für Ledige, 308 Euro für Ehepaare und 185 Euro je Kind.

Der Staat hat allerdings das Recht, unter gewissen Umständen die Zulagen zurückzufordern. Stirbt beispielsweise der Vertragsnehmer, ehe er die Rente ausgezahlt bekommt, müssen die staatlichen Leistungen erstattet werden. Es sei denn, der Ehepartner selbst ist auch über die Riester Rente versichert. Dann können die Zulagen 1:1 übernommen werden.

Im Moment spielen die steuerlichen Vorteile der Riester-Rente kaum eine Rolle. Die Zulagen sind das wesentlich effektivere Instrument, zumal der Sonderabgabenabzug auf 1575 Euro im Jahr inklusive der staatlichen Förderung beschränkt ist. Ab 2008 können dann bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.

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