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Die Versicherungsunternehmen, die eine Riester-Rente anbieten, müssen sich ihr
Produkt zertifizieren lassen und so nachweisen, dass es den gesetzlichen Bestimmungen
entspricht und gefördert werden kann. Dazu müssen regelmäßig Beiträge seitens des
Versicherungsnehmers eingezahlt werden. Die Leistung im Rentenalter muss dann als
Leibrente erfolgen. Möglich ist auch ein entsprechender Auszahlungsplan.
Sich das Geld auf einen Schlag überweisen zu lassen, ist nicht möglich. Nur zu Anfang
der Rentenphase ist ein Teilbetrag in Höhe von maximal 30 Prozent gestattet. Alle
weiteren Zahlungen aus der privaten Altersvorsorge erfolgen als Rente, die frühestens
ab dem 60. Lebensjahr gewährt wird und komplett versteuert werden muss.
Um den Vorgaben für die Riester-Rente zu entsprechen, gelten auch formale Vorschriften
für den Vertrag. Dazu gehören eine vierteljährliche Kündigungsfrist und die Möglichkeit
der Ruhestellung des Vertrages. Gleichzeitig verpflichtet sich die Versicherung, ihre
Kunden laufend darüber zu informieren, wie das Geld angelegt wird und welche Kosten von
den Beitragszahlungen abgezogen werden. Generell gilt, dass die Gebühren für den Vertrieb
und den Abschluss des Vertrages auf fünf Jahre verteilt werden müssen.
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