|
In erster Linie richtet sich die Riester-Rente an Arbeitnehmer, ob Arbeiter oder Angestellter,
die einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Anspruch auf die Förderung der
privaten Altersvorsorge haben zudem Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie alle, die sich im
Rahmen der häuslichen Pflege um Angehörige kümmern oder sich in den ersten drei Lebensjahren des
Kindes ganz um die Erziehung bemühen, und somit keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Bezieher von Kranken- oder Vorruhestandsgeld, Zivil- und Wehrdienstleistende, geringfügig Beschäftigte,
die auf die Versicherungsfreiheit verzichten, Amtsträger, Richter, Beamte und Soldaten gehören ebenso
zu den Nutznießern der Riester Rente. Bei Künstlern wird vorausgesetzt, dass sie der
Künstlersozialkasse angehören, und bei Landwirten, dass sie nach dem Gesetz zur Alterssicherung
pflichtversichert sind. Selbständige erhalten nur dann eine Förderung, wenn sie
rentenversicherungspflichtig sind. Anderenfalls gehen sie wie Studierende und Altersrentner,
die nicht rentenversicherungspflichtig sind, sowie alle freiwillig Rentenversicherten bei der
Riester-Rente leer aus.
|