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Staatliche Förderung der Rürup-Rente

Alle, die nicht von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren können, finden in der Rürup-Rente eine Alternative, über die sich vor allem Steuern sparen lassen. Dazu gehören vor allem Selbständige, die sich um die private Altersvorsorge kümmern wollen. Bis 2005 bestand die Möglichkeit der Steuerersparnis über die Sonderausgaben auch bei anderen Formen der Rentenversicherung. Jetzt ist sie nur noch bei der Rürup-Rente gegeben.

Bis zu 20.000 Euro jährlich, die in die Vorsorge fließen, können steuerlich geltend gemacht werden. Daher spricht die Rürup-Rente auch Angestellte an, die sich für das Alter finanziell absichern und gleichzeitig Steuern sparen wollen. Die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente gelten nur für die Zeit, während der Beiträge gezahlt werden, nicht aber für die eigentliche Rentenphase. Denn die Rentenzahlungen müssen versteuert werden.

Der zu versteuernde Anteil der ausgezahlten Rente wurde für die Zeit bis zum Jahr 2040 festgeschrieben. 2005 lag er bei 50 Prozent, im Jahr 2009 liegt er bei 58 Prozent. Die Steigerung liegt jährlich bis 2020 bei zwei Prozentpunkten und wird dann bei 80 Prozent liegen. Bis 2040 steigt der Satz dann jährlich um ein Prozent, bis die 100-Prozent-Marke erreicht ist. Das bedeutet: Ab dem Jahr 2040 wird die ausgezahlte Rürup-Rente zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.


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