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Alle, die nicht von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren können, finden in
der Rürup-Rente eine Alternative, über die sich vor allem Steuern sparen lassen.
Dazu gehören vor allem Selbständige, die sich um die private Altersvorsorge kümmern
wollen. Bis 2005 bestand die Möglichkeit der Steuerersparnis über die Sonderausgaben
auch bei anderen Formen der Rentenversicherung. Jetzt ist sie nur noch bei der
Rürup-Rente gegeben.
Bis zu 20.000 Euro jährlich, die in die Vorsorge fließen,
können steuerlich geltend gemacht werden. Daher spricht die Rürup-Rente auch
Angestellte an, die sich für das Alter finanziell absichern und gleichzeitig
Steuern sparen wollen.
Die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente gelten nur für die Zeit, während der
Beiträge gezahlt werden, nicht aber für die eigentliche Rentenphase. Denn die
Rentenzahlungen müssen versteuert werden. Der Steuersatz wurde für die Zeit bis
zum Jahr 2040 fest geschrieben. 2005 wurden 50 Prozent verlangt, derzeit sind es
54 Prozent. Die Steigerung liegt jährlich bis 2020 bei zwei Prozentpunkten und
wird dann bei 80 Prozent liegen. Bis 2040 steigt der Satz jährlich um ein Prozent,
bis die 100-Prozent-Marke erreicht ist.
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