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Private Altersvorsorge / Rürup-Rente / Vorgaben

Welche Vorgaben muss eine Rürup-Rente erfüllen?

Das Prinzip der Rürup-Rente basiert auf einer Förderung durch den Staat, indem steuerliche Vorteile gewährt werden. Zur Wahl stehen bei dieser Form der Vorsorge, die auch als Basisrente bezeichnet wird, zum einen die konventionelle Rentenversicherung, zum anderen eine fondsgebundene Rentenversicherung. Das Kapital, das eingezahlt wird, kann nicht gepfändet werden und darf auch nicht in die Leistungsberechnung für das Arbeitslosengeld fließen, sollte man seine Arbeit während der Sparphase verlieren.

Kündigen kann man den Vertrag nicht. Er muss bis zum 60. Lebensjahr laufen. Von da ab wird eine Leibrente gezahlt. Andere Auszahlungsmöglichkeiten wie etwa eine Einmalzahlung sind bei der Rürup-Rente grundsätzlich nicht erlaubt. Mit dem Tod des Versicherungsnehmers verfällt das Kapital und wird der Gemeinschaft der Versicherten gutgeschrieben. Wer seine Hinterbliebenen in den Schutz einbeziehen und den Verfall des Guthabens verhindern möchte, kann eine Zusatzversicherung abschließen. Sie ist auch in Form eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.

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