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Das Prinzip der Rürup-Rente basiert auf einer Förderung durch den Staat,
indem steuerliche Vorteile gewährt werden. Zur Wahl stehen bei dieser Form der
Vorsorge, die auch als Basisrente bezeichnet wird, zum einen die konventionelle
Rentenversicherung, zum anderen eine fondsgebundene Rentenversicherung.
Das Kapital, das eingezahlt wird, kann nicht gepfändet werden und darf auch
nicht in die Leistungsberechnung für das Arbeitslosengeld fließen, sollte man
seine Arbeit während der Sparphase verlieren.
Kündigen kann man den Vertrag nicht. Er muss bis zum 60. Lebensjahr laufen.
Von da ab wird eine Leibrente gezahlt. Andere Auszahlungsmöglichkeiten wie etwa
eine Einmalzahlung sind bei der Rürup-Rente grundsätzlich nicht erlaubt. Mit dem
Tod des Versicherungsnehmers verfällt das Kapital und wird der Gemeinschaft der
Versicherten gutgeschrieben. Wer seine Hinterbliebenen in den Schutz einbeziehen
und den Verfall des Guthabens verhindern möchte, kann eine Zusatzversicherung
abschließen. Sie ist auch in Form eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.
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