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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist
für Rechtsanwälte & Notare, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer eine Pflichtversicherung.
Für die unterschiedlichen Berufsgruppen gelten
jeweils gesonderte Rahmenbedingungen:
-
Rechtsanwälte: die Mindestversicherungssumme
beträgt 250.000,- Euro. Rechtsanwälte können ihre
Haftung für fahrlässig verursachte Schäden durch
Verwendung von AGBs auf 1.000.000,- Euro begrenzen.
Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn auch die
Versicherungsumme für Vermögensschäden 1.000.000,-
Euro beträgt.
-
Notare: die vorgeschriebene
Mindestversicherungssumme beträgt 1.000.000,- Euro.
Die ersten 500.000,- Euro deckt die Versicherung,
weitere 500.000,- die Notarkammer. Hieran anschließend
kann eine Höherversicherung vereinbart werden.
- Steuerberater und Steuerbevollmächtigte: die
Mindestversicherungssumme beträgt 250.000,- Euro.
Sie können ihre Haftung für fahrlässig verursachte
Schäden durch Verwendung von AGBs auf 1.000.000,-
Euro begrenzen. Dies ist jedoch nur dann möglich,
wenn auch die Versicherungsumme für Vermögensschäden
1.000.000,- Euro beträgt.
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