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Baufinanzierung ohne Schufa

Einige Personen stoßen bei der Konzeptionierung ihres Immobilienprojekts an ihre Grenzen, obwohl die finanziellen Verhältnisse an sich gut sind und die Auszahlung eines Hypothekendarlehens ermöglichen würden. Der Grund ist in diesen Fällen häufig in Wiesbaden ansässig: Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, macht vielen angehenden Bauherren und Käufern einen Strich durch die Rechnung. Die Auskunftei speichert Daten u.a. zum Zahlungsverhalten von Millionen deutschen Verbrauchern und stellt ihre Erkenntnisse anfragenden Banken zur Verfügung. Verzeichnet ein Verbraucher den Status einer negativen Zahlungshistorie, wird ihm von den meisten Banken kein Darlehen mehr ausbezahlt. Da die Schufa einige Vorfälle wie ein gekündigtes Girokonto oder einen geplatzten Kredit sehr lange speichert, kommt es vor, dass auch gut situierte Personen nicht an eine Baufinanzierung auf herkömmlichem Wege gelangen.

Einige spezialisierte Anbieter ermöglichen jedoch auch Verbrauchern mit einer negativen Eintragung in der Datenbank der Auskunftei die Aufnahme eines Hypothekenkredits. Dabei wird weder bei der Schufa nach dem bisherigen Zahlungsverhalten des Kunden angefragt noch erfolgt eine Eintragung des Engagements.
Baufinanzierungen „ohne Schufa“ sind ausschließlich über auf diese Thematik spezialisierte Vermittler erhältlich. Aufgrund des hohen Spezifikationsgrads der Finanzierungen ist die Beratung eines erfahrenen Experten, der den Kredit vermitteln kann, von großem Vorteil. Da der Kreis der Banken, die derlei Darlehen anbieten, nicht allzu groß ist, müssen Bauherren einen verminderten Wettbewerb und damit in der Regel einen höheren Zinssatz in Kauf nehmen.

Anstelle der Anfrage bei Schufa und Co. erfolgt eine Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers anhand dessen Einkommen, seinem Beruf und bestehenden Vermögenswerten. Weiterhin spielt der Familienstand und der Wohnort des Kreditnehmers bzw. der Standort der zu finanzierenden Immobilie eine wichtige Rolle. Das erworbene bzw. erstellte Objekt dient in den meisten Fällen als grundpfandrechtliche Besicherung des Darlehens, wie es auch bei gewöhnlichen Finanzierungen der Fall ist.


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