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Vollfinanzierung

Noch immer gilt für viele Bauherren und Käufer, dass zur Realisation des „Projekts Eigenheim“ ein gewisses Maß an Eigenkapital zur Verfügung stehen sollte. Auch Banken verlangen in der Regel, dass zumindest zehn Prozent des Objektwertes aus Mitteln des Darlehensnehmers finanziert werden sollten – zuzüglich der Erwerbsnebenkosten.

Einige Anbieter von Hypothekenfinanzierungen orientieren sich am amerikanischen Vorbild und verzichten auf die Einbringung eigener Mittel durch den Käufer. Im Rahmen von Vollfinanzierungen werden neben dem Objektwert bzw. den Baukosten an sich auch die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notargebühren und Maklercourtage) sowie Teile der Inneneinrichtung mitfinanziert, so dass sich das Gesamtvolumen des ausgegebenen Darlehens auf bis zu 120 Prozent des Objektwertes belaufen kann.

Diese Finanzierungsvariante ist insbesondere bei Darlehensnehmern beliebt, die schnell und ohne mühsamen Sparaufwand in die eigenen vier Wände einziehen möchten. Die Zinssätze eines Volldarlehens sind in der Regel höher als die anderer Varianten – die Bank trägt damit dem signifikant gesteigerten Ausfallrisiko Rechnung.

Es existieren durchaus wirtschaftliche Argumente für eine Vollfinanzierung: Wer nicht über ausreichend Eigenkapital verfügt und sich in einem Umfeld tendenziell steigender Immobilienpreise sieht, kann mit dieser Variante Geld sparen. Als Faustregel gilt dabei: Wenn der jährliche zu erwartende Anstieg der Immobilienpreise den Risikoaufschlag des Darlehens übersteigt, kann sich die Vollfinanzierung lohnen.

Bei nicht selbstgenutzten Immobilien ist in dieser Hinsicht der steuerliche Aspekt zu berücksichtigen. Da Zinsen als Betriebskosten geltend gemacht werden können, ist die Vollfinanzierungsvariante auch bei moderat anziehenden Marktpreisen vorteilhaft.


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