FAQs
Macht es Sinn, anstatt eines Bausparvertrages die Eigenkapitalakkumulation über ein Tagesgeldkonto zu realisieren?
Die Differenz zwischen den Guthabenzinsen eines Bausparvertrages und den Sollzinsen des Bauspardarlehens ist in vielen Fällen größer als die der Zinsen auf einem günstigen Tagesgeldkonto und den Zinskosten eines gewöhnlichen Hypothekendarlehens. Es kann daher in einigen Fällen sinnvoller sein, auf einen Bausparvertrag zu verzichten und das erwünschte Eigenkapital stattdessen über ein Tagesgeldkonto anzusparen und den Fremdmittelanteil über eine gewöhnliche Hypothek abzudecken.Lohnen sich Fremdwährungsfinanzierungen?
Fremdwährungsfinanzierungen können zu erheblich verringerten Gesamtlasten einer Baufinanzierung führen, sind auf der anderen Seite allerdings mit signifikanten Risiken verbunden. Entwickelt sich die Darlehenswährung gegenüber dem Euro zu Ungunsten des Kreditnehmers, wird im schlimmsten Falle nicht nur der angestrebte Zinsvorteil zunichte gemacht, sondern darüber hinaus auch ein beträchtlicher Negativsaldo auf dem Währungskonto angehäuft, der zusätzlich zu den Lasten aus der Finanzierung zu tragen ist. Fremdwährungsfinanzierungen sollten daher ausschließlich in Verbindung mit einem professionellen Devisenmarktmanagement ausgeführt werden.Kann ein Tilgungsträger auch auf Fonds basieren?
Wird zur endfälligen Tilgung eines Hypothekendarlehens ein Tilgungsträger, etwa eine Kapitallebensversicherung, regelmäßig angedient, so muss zum Ende der Darlehenslaufzeit ein ausreichender Betrag zur Verfügung stehen. Da Investmentfonds Wertschwankungen unterliegen, kann diese Anlageform die endfällige Tilgung nicht gewährleisten. Investmentfonds können daher nur dann als Basis einer endfälligen Tilgung dienen, wenn die sie mit einer vollständigen Kapitalgarantie zum Laufzeitende ausgestattet sind.Wird die Riester-Zulage auch auf Bausparverträge gezahlt?
In Kürze wird es möglich sein, Zulagen im Rahmen der Riester-Förderung auch in Kombination mit einem Bausparvertrag zu erhalten. Der Gesetzgeber verabschiedete jüngst entsprechende Neuerungen, mit denen die Kombination aus Altersvorsorge und selbstgenutztem Wohneigentum ermöglicht wird. Die Zuschüsse belaufen sich derzeit auf 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro Kinderzulage (für nach dem 31.12.07 geborene Kinder beträgt diese 300 Euro). Voraussetzung für die Gewährung durch das zuständige Finanzamt ist die Zahlung von vier Prozent des Bruttoeinkommens in einen Riester-zertifizierten Vertrag.Was ist der „Wohn-Riester“ ?
Der „Wohn-Riester“ bezeichnet umgangssprachlich die Möglichkeit, Guthaben aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums zu verwenden, wobei sich diese Möglichkeit sowohl auf bereits geleistete Einlagen als auch auf die laufenden Einzahlungen erstreckt. Beiträge in Riester-Verträge können demnach direkt zur Tilgung eines Hypothekendarlehens verwendet werden, wobei auch die Zulagen eingebracht werden dürfen. Der Riester-Vertrag wird bei dieser Variante fiktiv weitergeführt und unterliegt in der Rentenphase der nachgelagerten Besteuerung.Werden Zinsen aus Bausparverträgen versteuert?
Die bisherige Regelung, nach der Zinsen im Rahmen von Bausparverträgen bis zu einer Höhe von einem Prozent nicht der Steuerpflicht unterliegen, entfällt zum kommenden Jahreswechsel 2009. Künftig werden auch die Guthabenzinsen eines Bausparvertrages mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent belegt. Zinssätze von einem Prozent führen allerdings zu einem sehr geringen Zahlungsstrom, der sich in der Regel über die Freibeträge abdecken lässt. Gemeinsam veranlagte Ehepaare können künftig mehr als 160.000 Euro Bausparguthaben in ihren Verträgen unterhalten, ohne dass bei einer Verzinsung in Höhe von einem Prozent eine Steuerschuld entsteht.Lassen sich verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren?
Die Nutzung verschiedener Förderprogramme der öffentlichen Hand ist in der Regel parallel möglich, unabhängig davon, ob es sich bei den Mitteln um Darlehen oder um Zuschüsse handelt. Sowohl die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau als auch Programme der Bundesländer und der Europäischen Union sehen eine Kombination ausdrücklich vor. Einzig ein Volumen der Zuwendungen insgesamt, das die Kosten der Finanzierung übersteigt, istuntersagt.


