Förderdarlehen
Das Darlehen kann mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und einer Zinsfestschreibung von bis zu 15 Jahren ausgestattet werden. Bis zu fünf Jahre nach der Auszahlung können tilgungsfrei bleiben. Die KfW bietet Kreditnehmer darüber hinaus die Möglichkeit, das Engagement nachrangig im Grundbuch eintragen zu lassen, ohne dass ein Zinsaufschlag verlangt wird. Dadurch verbessert sich die Verhandlungsposition von Käufern gegenüber der Hausbank deutlich.
Die KfW vergibt die Darlehen nach dem Hausbank-Prinzip: Antragstellung und Abwicklung erfolgen über eine durchleitende Geschäftsbank. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist der Erwerb einer im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Immobilie, die dem Zwecke der wohnwirtschaftlichen Nutzung durch den Darlehensnehmer selbst dient.
Neben dem Programm zur Förderung von Wohneigentum steht die KfW Bauherren und Eigentümern mit weiteren Mitteln zur Seite. Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms beispielsweise können Altbauten zu äußerst günstigen Konditionen mit einer modernen Heizungsanlage ausgestattet werden. Wird im Hinblick auf den Energiebedarf des Gebäudes das Niveau von Neubauten nach der EnEv erreicht, können über ein günstiges Darlehen oder einen Zuschuss die Belastungen durch die Maßnahmen signifikant verringert werden.
In der Kreditvariante des Programms können 100 Prozent der Investitionskosten durch ein aus Mitteln des Bundeshaushalts vergünstigten Darlehen gedeckt werden. Die Zinsen werden dabei für 10 Jahre festgeschrieben. Wird der Energiebedarf des Gebäudes durch die Maßnahmen gesenkt, belohnt der Staat dies mit einem Tilgungszuschuss, der sich umso mehr erhöht, je wirksamer die Einsparungen sind.
Im Rahmen der Programme zum ökologischen Bauen werden Neubauten gefördert, die entweder als Passivhaus oder als Energiesparhaus konzeptioniert sind. Beim KfW-Energiesparhaus 40 beispielsweise wird ein günstiges Darlehen für alle Neubauten vergeben, deren jährlicher Primärenergiebedarf ein Volumen von 40 Kilowattstunden nicht überschreitet und deren Transmissionswärmeverlust den in der ENEV angegebenen Höchstwert um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Über Laufzeiten von vier bis hin zu dreißig Jahren können 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro finanziert werden. Bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre erweitern den finanziellen Spielraum der neuen Eigenheimbesitzer.
Beim KfW-Energiesparhaus 60 gelten ähnliche Rahmenbedingungen: Hier darf der Primärenergiebedarf des neu erstellten Gebäudes nicht mehr als sechzig Kilowattstunden im Jahr betragen und der Transmissionswärmeverlust-Richtwert muss um mindestens 30 Prozent unterschritten werden. Das Darlehen ist mit identischen Konditionen versehen, wird allerdings nur zu 95 Prozent ausbezahlt.
Neben der KfW fördern auch andere öffentliche Banken die private Baufinanzierung. Die LfA in Bayern beispielsweise bietet vergünstigte Darlehen für Bauherren und Käufer an, wenn bestimmte Kriterien im Hinblick auf Familienstand und Einkommen erfüllt sind.


