Zuschüsse
Das Wohnraumförderungsgesetz regelt dabei die Vergaberichtlinien, wobei je nach Bundesland und darüber hinaus in Abhängigkeit von der jeweiligen Region erhebliche Unterschiede bestehen. Grundsätzlich gilt, dass Familien mit Kindern besonders gefördert werden und dass Wohnraum dort von staatlicher Seite besonders gefördert wird, wo er knapp ist.
Bauliche Maßnahmen, die ökologischen Zwecken dienen, beispielsweise der Einbau einer modernen Heizungsanlage, Maßnahmen zur Wärmedämmung oder zur Steigerung der Energieeffizienz, werden ebenfalls gefördert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bezuschusst zum Beispiel im Rahmen ihres CO2-Gebäudesanierungsprogramms alle Maßnahmen an Altbauten, die ein Gebäude auf den technischen Stand eines Neubaus bringen. Je nach Umfang der eingesparten Energievolumina gewährt das Kreditinstitut einen aus Mitteln des Bundes finanzierten Zuschuss.
Wer selbst Strom erzeugt, kann damit ebenfalls Geld verdienen: Jede Kilowattstunde, die durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Immobilie ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird, wird durch den Staat im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes garantiert abgenommen und fix vergütet. Es existieren mittlerweile erste Versuche der Bau- und Solarindustrie, ein Gebäude zu konstruieren, dessen Baukosten sich allein durch die Stromerzeugung mittels Photovoltaik amortisieren.


