Hausratversicherung
Geschützt werden die Gegenstände gegen Einbruch, Feuer, Blitz und Wasserschäden sowie Vandalismus. Die Assekuranz leistet in den meisten Fällen Ersatz in Höhe des Neuwertes der beschädigten oder entwendeten Gegenstände.
Der Versicherungsnehmer unterliegt allerdings einer Sorgfaltspflicht, da die Hausratversicherung im Falle schuldhafter Ursachen für Schäden nicht für diese aufkommt. Zur Sorgfaltspflicht gehört das sorgfältige Verschließen von Türen und Fenstern bei Verlassen des Gebäudes oder das Löschen offener Flammen sofern diese nicht unentwegt beaufsichtigt werden können (die Adventszeit ist ein Beispiel für das schuldhafte Unterlassen der Aufsichtspflicht über offenes Feuer).
Eine Hausratversicherung ist unabdingbar für jeden verantwortungsbewusst geführten Haushalt. Im Falle eines gravierenden Schadens am Hausstand werden die wenigsten privaten Budgets ausreichen, um zügig adäquaten Ersatz zu beschaffen. Weiterhin hilft die Police in ernsten Fällen kurzfristig weiter: Die Hausratversicherung zahlt Kosten, die entstehen, wenn ein Gebäude aufgrund von Schäden bewacht werden muss. Ist eine Immobilie unbewohnbar, wird für eine Übergangzeit die Unterkunft des Versicherten und der anderen zu seinem Haushalt gehörenden Personen übernommen.
Als reine Risikoversicherung ist die Hausrat-Police im Hinblick auf die Kosten erschwinglich. Die Deckungssumme sollte realistisch angesetzt werden: Pro Quadratmeter genutzter Wohnfläche gilt ein maximaler Versicherungswert in Höhe von 500 Euro als plausibel. Besonders wertvolle Gegenstände müssen in der Regel gesondert versichert werden.


