Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer ein aufgenommenes Darlehen aufgrund des Eintritt bestimmter Umstände (Tod, Unfall, Krankheit und mitunter auch Arbeitslosigkeit) nicht mehr ordnungsgemäß bedienen kann, weil das Einkommen ausfällt. Die Policen werden in der Regel mit dem Hypothekendarlehen aufgenommen; die gesamte Versicherungsprämie wird dabei vorfinanziert und gemeinsam mit dem Kredit verzinst und zurückbezahlt.
Eine Restschuldversicherung macht auf der einen Seite durchaus Sinn, da das Risiko für eine Familie, die abhängig von dem Einkommen einer Person ist, durchaus latent daherkommt. Auf der anderen Seite ist die Police jedoch mit einer signifikanten Verteuerung der Finanzierung verbunden, so dass gerade bei kleineren Budgets der Abschluss kaum möglich ist. Es gilt dabei, dass die Summe der zu entrichtenden Prämien mit dem Versicherungsschutz wächst. Eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit ist daher meist kaum möglich.


