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Unter Abnahmeverpflichtung versteht man die Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich ein Darlehen innerhalb einer vorher festgelegten Frist (Abnahmefrist) auszahlen zu lassen. Bei Nichtabnahme des Darlehen wird in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung fällig. Ablehnung der Darlehensauszahlung Abnahmeverpflichtung |
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