Lexikon

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Unter Abschreibung versteht man die Wertminderung oder den Wertverlust von Wirtschaftsgütern (AfA = Absetzung für Abnutzung), welche jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust geltend gemacht werden können. Es wird zwischen 2 Abschreibungsmöglichkeiten unterschieden:
- die lineare Abschreibung mit jährlich gleichbleibenden Abschreibungsbeträgen und
- der degressive Abschreibung mit jährlich fallenden Abschreibungsbeträgen
Die Höhe und Form der Abschreibung ist abhängig von der Nutzungsart, der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes und der steuerlichen Gesetzgebung.
siehe § 7 EStG,
§ 7a EStG,
§ 7b EStG,
§ 7c EStG,
§ 7d EStG,
§ 7e EStG,
§ 7f EStG,
§ 7g EStG,
§ 7h EStG,
§ 7i EStG,
§ 7k EStG
Ablösung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibungen
Abstandsfläche
Abtretung
Abzahlungsdarlehen
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