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Abschreibungen

Unter Abschreibung versteht man die Wertminderung oder den Wertverlust von Wirtschaftsgütern (AfA = Absetzung für Abnutzung), welche jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust geltend gemacht werden können. Es wird zwischen 2 Abschreibungsmöglichkeiten unterschieden:

  • die lineare Abschreibung mit jährlich gleichbleibenden Abschreibungsbeträgen und
  • der degressive Abschreibung mit jährlich fallenden Abschreibungsbeträgen
Die Höhe und Form der Abschreibung ist abhängig von der Nutzungsart, der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes und der steuerlichen Gesetzgebung.

siehe § 7 EStG, § 7a EStG, § 7b EStG, § 7c EStG, § 7d EStG, § 7e EStG, § 7f EStG, § 7g EStG, § 7h EStG, § 7i EStG, § 7k EStG

Ablösung

Abnahmeverpflichtung

Abschlussgebühr

Abschreibungen

Abstandsfläche

Abtretung

Abzahlungsdarlehen