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A



AfA

Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Darunter ist der Wertverlust bzw. die Wertminderung von Wirtschaftsgütern zu verstehen, welche jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust geltend gemacht werden können.

siehe auch Abschreibungen


Baufinanzierung

Abstandsfläche

Abtretung

Abzahlungsdarlehen

AfA

Agio

Akzessorisch

Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB)