Lexikon

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Agio (=Aufgeld) bei Wertpapieren. Der Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren (Aktie, festverzinsliche Wertpapiere) deren Nennwert übersteigt. In der Baufinanzierung wird der Begriff Agio auch für das Aufgeld verwendet, dass ein Käufer oder Darlehensnehmer für die Bereitstellung eines Darlehens bezahlen muss. Bei Darlehen ist es in der Regel ein Aufschlag oder eine Zinsvorauszahlung auf den Nominalbetrag des Darlehens.
Abtretung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Agio
Akzessorisch
Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB)
Allgemeine Darlehensbedingungen
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