Lexikon

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akzessorisch (lat.) = hinzutretend, untergeordnet. Akzessorische Sicherheiten (z.B. Hypothek, Bürgschaft) sind vom Bestand einer Forderung abhängig. Besteht aus einer Kreditgewährung eine Forderung, so ist die Sicherheit rechtswirksam gegeben. Ist die Forderung erfüllt bzw. besteht die Forderung nicht mehr, erlischt auch automatisch das Sicherungsrecht.
Abzahlungsdarlehen
AfA
Agio
Akzessorisch
Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB)
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amortisationsdarlehen
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