|
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Als amtlichen Lageplan bezeichnet man die bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführten Verzeichnisse, die Auskunft über die genaue Lage eines Grundstücks bzw. des darauf errichteten Baukörpers und der angrenzenden Grundstücke des Grundstückes geben. Allgemeine Darlehensbedingungen Amtlicher Lageplan |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||