Lexikon

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Ein Anderkonto ist ein Treuhandkonto, auf dem Fremdgelder gebucht sind, die nicht dem Kontoinhaber gehören, sondern von diesem nur treuhänderisch verwaltet werden. Der Kontoinhaber hat zwar die Verfügungsmacht über das Konto, führt dieses aber für fremde Rechnung. Ein Anderkonto kann nur von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen eingerichtet und geführt werden, z.B. Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter, Wirtschaftsprüfer, etc.
Amortisationsdarlehen
amtliche Beglaubigung
Amtlicher Lageplan
Anderkonto
anfänglicher effektiver Jahreszins
Annuität
Annuitätendarlehen
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