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Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die dem Käufer eines Grundstücks einen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums bis zur endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert.

siehe Grundbuch, Abteilung 2, Lasten und Beschränkungen, siehe auch BGB § 883


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