Aufwendungsdarlehen sind zinsgünstige öffentliche Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus. Die Gewährung dieser Darlehen ist jedoch an bestimmte Auflagen gebunden. Auskunft erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen.
Aufgeld
Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufwendungsdarlehen
Ausfallbürgschaft
Außenanlagen
Außenbereich (Bebauung)