Lexikon

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Außenanlagen sind alle Flächen eines Grundstücks, die außerhalb des Gebäudes selbst liegen. Zu den Außenanlagen gehören u.a.:
- Flächen für Erschließung und Verkehr auf dem Grundstück (z.B. Zufahrten, Gartenwege, Zugangswege)
- Gartenanlagen mit Pflanzungen, etc.
- Be- und Entwässerungsanlagen
- Spielbereiche
- Zäune und Mauern einschließlich Türen, Tore, etc.
- usw.
Auflassungsvormerkung
Aufwendungsdarlehen
Ausfallbürgschaft
Außenanlagen
Außenbereich (Bebauung)
Auszahlungskurs
Auszahlungsvoraussetzungen (Darlehen)
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