Lexikon

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Als Außenbereich werden Grundstücke und Flächen bezeichnet, die außerhalb von zusammenhängenden Bebauungen und nicht im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne liegen. Die Errichtung von Gebäuden und bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden werden im Außenbereich nur in Ausnahmefällen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Bedingungen genehmigt (siehe BauGB § 35).
Hauptgrund für die strenge Reglementierung für Baumaßnahmen im Außenbereich ist die Verhinderung der Landschaftszersiedlung und die daraus resultierenden unkontrollierbaren Eingriffe in die Natur.
Aufwendungsdarlehen
Ausfallbürgschaft
Außenanlagen
Außenbereich (Bebauung)
Auszahlungskurs
Auszahlungsvoraussetzungen (Darlehen)
Aval
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