Lexikon

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Aval ist ein Fachbegriff für eine (Bank)Bürgschaft oder eine (Bank)Garantie. Mit der Übernahme der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge (z.B. ein Kreditinstitut) dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für die Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Avale gelten als Eventualverbindlichkeiten, denn sie werden nur dann echte Verbindlichkeiten, wenn der Avalkreditnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
Außenbereich (Bebauung)
Auszahlungskurs
Auszahlungsvoraussetzungen (Darlehen)
Aval
Avalgebühr/ Avalprovision
Avalkredit
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