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BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

BaFin ist die Abkürzung für "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht". Die BaFin ist eine einheitliche staatliche Finanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel mit Sitz in Frankfurt und Bonn. Die BaFin wurde 2002 als Nachfolgerinstitution des BAKred (= Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen), des BAV (=Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) und des BAWe (=Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) auf Basis des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (=FinDAG) gegründet. Die BaFin unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Zu den Aufgaben der BaFin zählen u.a.

  • im Bereich der Versicherungsaufsicht : z.B .Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des VAG (=Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetz), Überwachung des gesamten Geschäftsbetriebes der privaten Versicherungsunternehmen.
  • im Bereich der Wertpapieraufsicht: z.B. Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des WpHG (=Wertpapierhandelsgesetz), Aufsicht über Investmentfonds und Kapitalanlagegesellschaften
  • im Bereich der Bankaufsicht : z.B. Überwachung der Vorschriften des KWG (=Vorschriften des Kreditwesengesetzes), Aufsicht über Finanzdienstleistungs- und Kreditinstitute.


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