Lexikon

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Nach Fertigstellung einer Bauleistung durch ein Unternehmen erfolgt die Abnahme innerhalb einer bestimmten Frist unter Anwesenheit von Auftragnehmer und Auftraggeber (Bauherr) oder dessen Vertreter (Architekt). Mit der Bauabnahme erkennt der Bauherr die Leistung des Unternehmers an, d.h. der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass die bestellte Leistung vertragsgemäß vom Unternehmer erbracht wurde. Dabei muss die Leistung bis auf bedeutungslose Mängel fertiggestellt sein. Liegen noch erhebliche Mängel vor, kann der Bauherr die endgültige Abnahme bis zur Beseitigung der Mängel zurückstellen. Nutzt der Auftraggeber jedoch ein vom Auftragnehmer gebautes Wohnhaus ohne das es innerhalb einer bestimmten Frist zu einer förmlichen oder ausdrücklichen Abnahme der Bauleistungen gekommen ist, so gelten die Bauleistungen als abgenommen.
Bankaval
Bankbürgschaft
Bankvorausdarlehen
Bauabnahme (Abnahme von Bauleistungen)
Bauabnahme (Behördliche Abnahme)
Bauanzeige
Baubeschreibung
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