Lexikon

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Unter Bauabnahme ist eine öffentlich-rechtliche Bauprüfung zu verstehen, mit der kontrolliert wird, ob die Bauarbeiten in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung durchgeführt wurden. Sie wird von der Baubehörde nach einer teilweisen (Rohbauabnahme) oder der endgültigen Fertigstellung (Schlussabnahme) einer genehmigungspflichtigen Baumaßnahme vorgenommen.
Bankbürgschaft
Bankvorausdarlehen
Bauabnahme (Abnahme von Bauleistungen)
Bauabnahme (Behördliche Abnahme)
Bauanzeige
Baubeschreibung
Bauwert/ Bodenwert
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