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Bauabnahme (Behördliche Abnahme)

Unter Bauabnahme ist eine öffentlich-rechtliche Bauprüfung zu verstehen, mit der kontrolliert wird, ob die Bauarbeiten in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung durchgeführt wurden. Sie wird von der Baubehörde nach einer teilweisen (Rohbauabnahme) oder der endgültigen Fertigstellung (Schlussabnahme) einer genehmigungspflichtigen Baumaßnahme vorgenommen.


Baufinanzierung

Bankbürgschaft

Bankvorausdarlehen

Bauabnahme (Abnahme von Bauleistungen)

Bauabnahme (Behördliche Abnahme)

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Bauwert/ Bodenwert