Lexikon
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Unter einer Bauanzeige versteht man eine vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens, geregelt in der Bauanzeigenverordnung.Eine Bauanzeige kann nur gestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und das geplante Bauvorhaben anzeigepflichtig aber nicht baugenehmigungspflichtig ist.
Die Bauanzeige ist schriftlich bei der zuständigen Baubehörde einzureichen und gilt in der Regel als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen von der Baubehörde Einwände erhoben werden.
Bankvorausdarlehen
Bauabnahme (Abnahme von Bauleistungen)
Bauabnahme (Behördliche Abnahme)
Bauanzeige
Baubeschreibung
Bauwert/ Bodenwert
Baugenehmigung
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