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Die Baubeschreibung und die Baupläne legen den Umfang und den Inhalt dessen fest, was der Bauträger sich herzustellen verpflichtet (Leistungspflicht des Bauträgers). In der Baubeschreibung werden detailliert alle ,bei der Ausführung eines Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien beschrieben. Sie ist somit ein wichtiger Bestandteil der Finanzierungsanfrage, da Darlehensnehmer und Darlehensgeber die Qualität eines Gebäudes so genauer beurteilen können. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung. Die Baubeschreibung sollte immer einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, um so vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein. Da der Bauherr oft nicht über die nötige fachliche Qualifikation zur Überprüfung verfügt, empfiehlt es sich die Baubeschreibung durch einen Fachmann (z.B. Architekt) auf Vollständigkeit und angebotene Qualität kontrollieren zu lassen. Bauabnahme (Abnahme von Bauleistungen) Bauabnahme (Behördliche Abnahme) Baubeschreibung |
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